Urlaub mit dem Hund

 

Unsere Regeln für ein entspanntes Miteinander

 

Wir haben ein Herz für Fellnasen 🐾
Ein Hund gehört zur Familie – und soll selbstverständlich gemeinsam mit Ihnen schöne Urlaubstage bei uns verbringen.

 

Da unser Ferienhaus jedoch auch von Gästen ohne Hund genutzt wird, bitten wir Sie als Hundehalter, die folgenden Regeln zu beachten. So können wir auch künftig Urlaub mit Hund ermöglichen:

 

 

Allgemeine Voraussetzungen

  • Ein (1) gut erzogener und stubenreiner Hund bis 15 kg ist herzlich willkommen.
  • Bitte geben Sie Anzahl und Rasse bereits bei der Buchung an.
  • Andere Haustiere (Katzen, Vögel, Fische, Kaninchen etc.) sind nicht gestattet.

 

Aufenthalt im Haus

  • Bitte bringen Sie eine eigene Liegedecke oder ein Körbchen für den Schlafplatz im Erdgeschoss mit.
  • Lassen Sie Ihren Hund niemals allein und unbeaufsichtigt in der Unterkunft.
  • Hunde dürfen sich nur im Erdgeschoss aufhalten.
    Das 1. Obergeschoss, die Treppe, Schlafzimmer sowie alle Sitzmöbel sind tabu.
  • Bei starken Verunreinigungen (z. B. Tierhaare auf Sofa, Teppichen oder Bettzeug) berechnen wir eine zusätzliche Reinigungsgebühr von 100,00 €.

 

Verhalten und Sauberkeit

  • Spielen und Toben ist ausschließlich im Außenbereich erlaubt.
  • Bitte trocknen Sie nasse und/oder verschmutzte Hunde immer VOR der Haustür ab.
  • Futterplätze richten Sie bitte nur in der Küche oder auf der Terrasse ein (Näpf und Unterlage sind vorhanden).
  • Verschmutzungen durch Ihren Hund sind umgehend selbst zu beseitigen.
  • Hinterlassenschaften im Außenbereich entsorgen Sie bitte sofort (z. B. in einem gut verschlossenen Kotbeutel in die Restmülltonne).

 

Sicherheit und Haftung

  • Außerhalb der Unterkunft ist der Hund stets an der Leine zu führen.
  • Voraussetzung für die Buchung ist eine gültige Hundehaftpflichtversicherung.
  • Sie haften in vollem Umfang für alle durch Ihren Hund verursachten Schäden.
  • Bitte melden Sie Beschädigungen (auch z. B. Urinflecken auf Teppichen oder Möbeln) umgehend.

 

Wichtiger Hinweis

  • Das Grundstück ist nicht vollständig eingezäunt.